Was ändert sich?
Im gesamten Gewässerabschnitt des Nord-Ostsee-Kanals westlich der Fähre Sehestedt (Kilometer 1,65 bis 75,3) ist während der Zanderschonzeit vom 01.03. bis 31.05. das Angeln mit Kunstködern untersagt.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Heringspaternoster, die weiterhin verwendet werden dürfen.
Hintergrund der Entscheidung
Auslöser für diese Regelung war ein Antrag aus der Mitgliedschaft auf unserer Jahreshauptversammlung 2025. Die anwesenden Mitgliedsvereine haben mit großer Mehrheit dafür gestimmt, ein solches Verbot mit dem Verpächter des Gewässers zu prüfen und – sofern möglich – umzusetzen. Dieses klare Votum der Basis war für uns handlungsleitend.
Warum wurde diese Regelung eingeführt?
Der Nord-Ostsee-Kanal verzeichnet seit Jahren einen hohen und zuletzt weiter gestiegenen Angeldruck. Insbesondere beim Zander wurde eine hohe Entnahme festgestellt. Der NOK ist nach wie vor ein gutes und sehr produktives Zandergewässer (siehe Artikel im Anhang aus unserem Jahresheft). Durch den weiter steigenden Angeldruck kann es jedoch notwendig sein, bestehende Regeln anzupassen, um die Zanderbestände zu schützen und die Qualität des Gewässers langfristig zu erhalten.
In den vergangenen zwei Jahren wurden uns zudem vermehrt Fälle von anglerischem Fehlverhalten während der Schonzeit gemeldet. Dazu zählen sowohl das gezielte Beangeln und die Entnahme von Zandern als auch das zwar nicht explizit verbotene, aber fachlich und ethisch nicht vertretbare Zanderangeln unter dem Vorwand der Barschangelei.
Um den Schutz der Zander während der Laichzeit wirksam zu verbessern, haben wir uns daher gemeinsam mit dem Verpächter des Gewässers, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), auf diese Maßnahme verständigt.
Warum gilt die Regelung nur westlich von Sehestedt?
Die räumliche Begrenzung hat einen fachlichen Hintergrund:
Östlich der Fähre Sehestedt ist der Salzgehalt des Wassers deutlich höher, sodass dort kein signifikantes Zanderlaichgeschehen stattfindet. Entsprechend gilt das Kunstköderverbot ausschließlich für den westlichen Bereich des Kanals.
Wichtig für die Anglerinnen und Angler
Das Angeln auf z.B. Meerforelle, Dorsch und Flussbarsch mit Kunstködern bleibt im Frühjahr im Bereich östlich der Fähre Sehestedt weiterhin möglich. Wir bitten Euch herzlich, diese Regelung bei der Ausgabe von Angelerlaubnisscheinen zu berücksichtigen und die Anglerinnen und Angler entsprechend zu informieren – natürlich wird auf den neuen Erlaubnisscheinen explizit darauf hingewiesen.
